Im vorläufigen, eröffneten oder nach aufgehobenem Insolvenzverfahren:
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Gutachter und (vorläufiger) Insolvenzverwalter in Verbraucher- und Regelinsolvenz(plan)verfahren
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(vorläufiger) Sachwalter in Insolvenzverfahren mit Anordnung der Eigenverwaltung
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insolvenzverfahrensbezogene Schuldner- bzw. Gläubigerberatung
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Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren
Vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens:
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krisenstadienadäquate Schuldner- bzw. Gläubigerberatung
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unternehmenskrisenbezogene Beratung von Freiberuflern, Gewerbetreibenden, Geschäftsführern und Gesellschaftern: Krisenvermeidung, Krisen(früh)erkennung,
Krisenbewältigung - Interessenschwerpunkt: Leistungserbringer im Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte, MVZ, Heil- und Hilfsmittelerbringer, Apotheker usw.)
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Schuldenregulierung bei Verbrauchern und (ehemals) wirtschaftlich Selbständigen, incl. Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs gemäß § 305 Abs. 1
Nr. 1 InsO
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Begleitung von Verbrauchern und vormals Selbständigen im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren gemäß §§ 307-309 InsO
- Vorbereitung eines Insolvenzplanverfahrens durch Erstellung eines Insolvenzplanes (auch prepackaged plan)
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Sanierungsgeschäftsführung, Interimsmanagement
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Bescheinigung gemäß § 270b Abs. 1 Satz 3 InsO zur Vorbereitung einer Sanierung im Schutzschirmverfahren
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Erstellung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6
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Integrierte Finanz- und Sanierungsplanung (Erfolgsplan, Liquiditätsplan, Bilanzplan)
Jenseits von Krise und Insolvenz:
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Existenzgründerberatung (Branchenschwerpunkt: Leistungserbringung im Gesundheitswesen)
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Unternehmerberatung
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Unternehmensbewertung (Praxisbewertung)
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Unternehmensnachfolgeplanung und -beratung